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Channel: Berechnung – Das Beamtenblog
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Elternzeit für Beamte

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Elternzeit für Beamte Sich in den Regelungen für die Elternzeit auszukennen erfordert einige Vorkenntnisse, die man aber besitzen sollte, um kein Geld zu verlieren. Besondere Regelungen gibt es natürlich auch bei der Elternzeit für Beamte zu beachten. Damit man als Beamter bei der Elternzeit nicht auf der Strecke bleibt, sollte man auf einige Dinge aufpassen und sich mit den Vor- und Nachteilen und den Besonderheiten auskennen. Elternzeit für Beamte Die Elternzeit ist wichtig! Eine Elternzeit kann grundsätzlich immer dann in Anspruch genommen werden, wenn man ein Kind besitzt, das nicht älter als drei Jahre ist. Jedoch muss rechtzeitig ein Antrag gestellt werden. Aus diesem Antrag muss hervorgehen, welcher Elternteil für wie lange die Elternzeit in Anspruch nehmen möchte oder ob man eine gemeinsame Elternzeit in Anspruch nehmen möchte. In Ausnahmefällen kann man auch nach Vollendung des dritten Lebensjahres noch eine Elternzeit von 12 Monaten erhalten. Es ist übrigens erlaubt, auch während der Elternzeit einer Beschäftigung nachzugehen. Das Beschäftigungsverhältnis darf allerdings eine Stundenanzahl von 30 Stunden die Woche nicht überschreiten. Es kommt somit einer Teilzeitbeschäftigung gleich. Bestehen zwingende Gründe, die beruflich bedingt sind, kann kurzfristige auch eine größere Stundenanzahl bewilligt werden, allerdings nicht ohne vorherige Nachfrage beim zuständigen Amt. Bei allen [...]

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